schaf am 18. Januar 2015 um 12:47 |  3 Kommentare | Lesezeit: 57 Sekunden

Freie WLAN-Funknetze: Keine Haftung für File-Sharing

Etappensieg für "Freifunk" in Berlin. Wer ein öffentliches WLAN-Netz bereitstellt, ist als Access-Provider einzustufen und haftet folglich nicht für illegales Filesharing.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Filmindustrie ist Berliner Freifunkern ein Etappensieg gelungen. Wer einen Freifunk-Knoten, also ein offenes öffentliches WLAN anbietet, kann im Normalfall nicht für Urheberrechtsverletzungen oder illegales Filesharing verantwortlich gemacht werden. "Wer öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen", machte das Amstgericht Berlin Charlottenburg in einem Urteil klar, wie Golem berichtet.

Provider sind laut Gesetz "für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, Nutzer oder Kunden zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen", führt das Gericht in dem Schreiben (PDF) weiter aus. Eingreifen müsste ein Knoten-Betreiber folglich nur dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigem Tun erlange. Dem Betreiber des WLAN-Netzwerkes dürfe nichts abverlangt werden, was sein "Geschäftsmodell" gefährde bzw. das gesamte Modell - wie im Fall der lose zusammengeschlossenen Freifunkern unpraktikabel mache.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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