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Oppositionsklage zur Vernehmung Snowdens gescheitert

(12. Dezember 2014/11:55)
Das deutsche Verfassungsgericht lehnte die Klage von Linke und Grünen ab, weil es sich nicht zuständig sieht.

Die deutschen Oppositionsparteien Linke und Grüne sind mit ihre Klage auf Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es sieht sich in dieser Sache als nicht zuständig an.

Mit ihrer Klage wollten Grüne und Linke erreichen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags Snowden als Zeugen in Berlin befragt. Die schwarz-rote Regierungs-Koalition lehnt dies ab. Daher reichte die Opposition im September Organklage beim höchsten deutschen Gericht gegen die Bundesregierung und den Untersuchungsausschuss ein.

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